Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Werkstätten weiterentwickeln, Entgelt verbessern!
Nordenham, 3. Dezember 2024
Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit stärken / Gesetzliche Anpassung für Zukunftsfähigkeit der Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland notwendig
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am morgigen 3. Dezember 2024 fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), dass die Belange der Werkstattbeschäftigten nicht ins Hintertreffen geraten dürfen. Die Weiterentwicklung der Werkstattleistung und die Reform des Entgeltsystems müssen konsequent vorangetrieben werden.
„Seit 30 Jahren ist in unserem Grundgesetz der Satz ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden‘ festgeschrieben. Seit 15 Jahren gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Doch gesetzliche Änderungen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten führen und zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Werkstattleistung beitragen, wurden bisher nicht umgesetzt. Trotz des vorzeitigen Aus der Ampel-Koalition im Bund darf das Thema nicht vergessen werden“, betont Andrea Stratmann, Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM.
Der Verband und seine Mitglieder setzen sich bereits seit vielen Jahren für ein auskömmliches, transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem im Interesse der Menschen in den Werkstätten ein. Werkstätten zeigen immer wieder, wie sie mit innovativen Ideen Teilhabe an Arbeit, Bildung und Gesellschaft mitgestalten. Doch obwohl eine Studie zum Entgeltsystem in Werkstätten bereits im Herbst 2023 abgeschlossen wurde und ein Aktionsplan des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorliegt, wurde bisher noch kein entsprechender Gesetzentwurf veröffentlicht.
„Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen erinnert uns daran, dass Teilhabe in allen Lebensbereichen nicht von politischen Mehrheiten abhängen darf. Deshalb darf die aktuelle politische Situation nicht zum Stillstand für die Werkstätten und ihre Beschäftigten führen”, so Andrea Stratmann.
Die BAG WfbM begleitete den Prozess um eine Reform des Werkstättensystems von Beginn an proaktiv. In den vergangenen Jahren hat sich der Verband in diesem Zusammenhang zu verschiedenen Themen, wie etwa der Weiterentwicklung der Leistungen der beruflichen Bildung, positioniert. Zudem wurden verbandsintern zwei Vorschläge zu einer möglichen Reform des Entgeltsystems („Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“) entwickelt.
Aktuelle Entwicklung in der Arbeitswelt, wie beispielsweise die fortschreitende Digitalisierung, greift die BAG WfbM in praxisorientierten Forschungsprojekten auf. Werkstätten wollen den Wandel mitgestalten und sprechen sich für Veränderungen aus. Für diese ist aber eine Anpassung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen erforderlich.